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individueller Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungs­fahrplan unter­stützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehr­familien­hauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außer­dem einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche Sanierungs­maßnahmen und deren Einsparpotenzial.

Voraussetzung

Den iSFP können Sie für Sanierungsvorhaben von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern nutzen. Voraussetzungen, um Fördermittel zu erhalten sind, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und vorwiegend als Wohngebäude genutzt wird.

Gültigkeit

Jeder ISFP ist mit einem Ausstellungsdatum versehen. Ein Ablaufdatum als solches gibt es nicht, aber: Um den ISFP-Bonus im Rahmen der BEG-Förderung (Zuschuss-Variante des BAFA) in Anspruch nehmen zu können, muss die zu fördernde Maßnahme spätestens 15 Jahre nach Erstellung des ISFP umgesetzt worden sein.

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Eine Umsetzungspflicht für den Sanierungsfahrplan gibt es nicht. Grundsätzlich sind der Sanierungsfahrplan und alle Schritte darin unverbindlich. Sie können ihn erstellen lassen und zu Ihrer Information nutzen, müssen aber nicht zwingend den Empfehlungen nachkommen. 

Förderung

Bei Sanierungsfahrpläne werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten übernommen, höchstens 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.​

©2021 Energieberater J.Freystedt

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